RECHTLICHES // NUTZUNGSVEREINBARUNG
Nutzungsvereinbarung (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvertrag für die Software „MW:PRO/JEKT // Vorrats-Manager – Blackout Edition“
Diese Vereinbarung wird beim ersten Start der Software angezeigt und muss dort bestätigt werden. Hier kannst du sie vorab in Ruhe lesen.
Anbieter:
MW:PRO/JEKT
Michael Wöhle
Kölner Str. 18
33647 Bielefeld
§ 1 Gegenstand der Software & Testphase
Die Desktop-Anwendung „MW:PRO/JEKT // VORRATS-MANAGER - BLACKOUT EDITION“ dient ausschließlich als administratives Hilfsmittel zur digitalen Erfassung, Strukturierung und Planung von Krisenvorräten und Notfallequipment.
Die 14-Tage-Testphase: Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung beim ersten Start beginnt eine kostenlose Testphase von 14 Tagen im vollen Funktionsumfang, ohne Registrierungsschlüssel. Sie endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach ist das Erfassen, Ändern und Löschen von Daten nur mit einem gültigen Registrierungsschlüssel möglich. Bereits erfasste Daten bleiben gespeichert und lassen sich auch ohne Registrierungsschlüssel jederzeit über die Export-Funktion als CSV-Datei sichern.
§ 2 Lizenzierung, Nutzungsrecht & Weitergabe
Erwerb des Registrierungsschlüssels: Der Erwerb richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Ihre im Bereich „Lizenz & Freischaltung“ angezeigte Hardware-ID übermitteln Sie dafür per E-Mail an support@mw-projekt.de. Der Registrierungsschlüssel wird für Ihr Gerät erzeugt und ist an dessen Hardware-ID gebunden.
Nutzungsrecht: Sie erhalten mit der Freischaltung ein einfaches, nicht ausschließliches Recht, die Software auf dem Gerät zu nutzen, für das der Registrierungsschlüssel erstellt wurde. Bei einem Gerätewechsel (z. B. Defekt, Austausch von Hardware-Komponenten oder Neukauf) haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen neuen Registrierungsschlüssel für das neue Gerät; mit dessen Ausstellung endet das Nutzungsrecht auf dem bisherigen Gerät. Sie dürfen Ihre Kopie der Software dauerhaft an eine andere Person weitergeben, wenn Sie sie zuvor vollständig von Ihrem Gerät entfernen und keine Kopien behalten. Die neue Person erhält auf Anfrage kostenlos einen Schlüssel für ihr Gerät; als Nachweis genügt eine kurze E-Mail, in der Sie die Weitergabe und die vollständige Entfernung bestätigen. Eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen ist nicht erlaubt.
Untersagt sind, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt, das Dekompilieren, Reverse Engineering, das Umgehen des Kopierschutzes und die Weitergabe des Registrierungsschlüssels ohne die zugehörige Softwarekopie. Der Zugriff auf Ihre eigenen Daten, z. B. die Sicherung der Datenbankdatei, bleibt erlaubt. Sie dürfen eine Sicherungskopie des Installationsprogramms anfertigen, soweit dies für die künftige Nutzung erforderlich ist (§ 69d Abs. 2 UrhG).
§ 3 Hinweise für den Krisen- und Notfall & Haftung
Ihre Bestände: Die in der Software (insbesondere in den Bereichen „Lagezentrum“ und „Depot“) angezeigten Bestände geben ausschließlich Ihre eigenen Eingaben wieder. Für das tatsächliche Vorhandensein, den Zustand und die Verwendbarkeit der Vorräte und des Equipments sind Sie selbst verantwortlich. Die physische Überprüfung, Wartung und regelmäßige Kontrolle obliegt Ihnen; die Software ersetzt keine physische Bestandsprüfung.
Amtliche Warnmeldungen: Die im Lagezentrum angezeigten Warnmeldungen stammen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK / MoWaS) und sind keine eigene Warnung des Anbieters. Der Anbieter hat auf Inhalt, Auslösung und Verfügbarkeit dieser Meldungen keinen Einfluss; die Software ersetzt keine anderen Warnwege (z. B. Warn-Apps, Rundfunk, Sirenen).
Haftung: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Unbeschränkt haftet der Anbieter außerdem bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit er eine Garantie übernommen hat. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – etwa die Bereitstellung einer mangelfreien, funktionsfähigen Software und des Registrierungsschlüssels. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 4 Technische Hinweise zu Virenscannern & SmartScreen
Diese Software wird über ein Setup-Programm auf Ihrem Computer installiert und ist zur Sicherung des geistigen Eigentums verschlüsselt. Da sie (noch) nicht digital signiert ist, kann es vorkommen, dass Sicherheitsprogramme (wie Windows Defender, SmartScreen oder Virenscanner von Drittanbietern) beim Herunterladen oder Ausführen des Setups sowie beim Start eine Warnung („False Positive“) ausgeben; Windows SmartScreen zeigt beim ersten Ausführen des Setups unter Umständen die Meldung „Der Computer wurde durch Windows geschützt“ an. Sie werden darauf hingewiesen, dass dies ein normales technisches Verhalten für kompilierte Anwendungen dieser Art darstellt. In diesem Fall kann das Setup über „Weitere Informationen“ → „Trotzdem ausführen“ oder durch das Hinzufügen einer Ausnahme im Virenscanner regulär ausgeführt werden.
§ 5 Datenverlust und Datensicherung
Die Anwendung arbeitet lokal und speichert alle eingegebenen Daten ausschließlich auf Ihrem Endgerät. Für regelmäßige Sicherungen (z. B. über den CSV-Export) sind Sie selbst verantwortlich. Bei einem Datenverlust, den der Anbieter leicht fahrlässig verursacht hat, haftet er nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus einer regelmäßigen, der Bedeutung der Daten angemessenen Sicherung erforderlich gewesen wäre. Die unbeschränkte Haftung nach § 3 (Absatz „Haftung“) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und bei Garantien bleibt unberührt.
§ 6 Benutzerzugang, Passwort & Recovery-Key
Beim ersten Start legen Sie einen lokalen Benutzerzugang (Benutzername und Passwort) an. Dieser Zugang dient ausschließlich dem Schutz der Daten auf dem Endgerät; er wird nicht an den Anbieter übermittelt. Zusätzlich wird einmalig ein Master-Recovery-Key angezeigt, mit dem ein vergessenes Passwort zurückgesetzt werden kann. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Passwort und Recovery-Key sicher aufzubewahren. Der Recovery-Key wird nur ein einziges Mal angezeigt und kann vom Anbieter nicht wiederhergestellt werden. Gehen Passwort und Recovery-Key verloren, ist ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nicht mehr möglich; der Anbieter kann diese Daten weder einsehen noch wiederherstellen.
§ 7 Externe Links
Die Software enthält an einzelnen Stellen Verweise (Links) auf externe, von Dritten betriebene Webseiten (z. B. Wikipedia zur Ermittlung des Gemeindeschlüssels). Auf die Inhalte dieser fremden Seiten hat der Anbieter keinerlei Einfluss; er macht sich deren Inhalte nicht zu eigen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausschließlich deren jeweiliger Betreiber verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen wird der entsprechende Link umgehend entfernt.
§ 8 Aktualisierungen & Systemvoraussetzungen
Aktualisierungen: Der Anbieter stellt Aktualisierungen als Setup-Datei zum Download bereit und informiert Sie per E-Mail. Ihre Daten und Ihre Freischaltung bleiben bei einer Aktualisierung erhalten. Ein Anspruch auf neue Funktionen besteht nicht. Näheres regeln die AGB.
Systemvoraussetzungen: Die Software ist für Microsoft Windows 10 und 11 ausgelegt und speichert alle Daten ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät. Die weiteren Systemvoraussetzungen finden Sie in den AGB.
§ 9 Verhältnis zu den AGB & gesetzliche Rechte
Für den Erwerb einer Lizenz gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Soweit diese Vereinbarung den AGB widerspricht, gehen die AGB vor. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere das Widerrufsrecht und die Mängelrechte nach §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 26.10.2026